Die Arbeitsbedingungen werden in der Regel durch Betriebsvereinbarungen geregelt. Das Firmenvertragsarchiv der Hans Boeckler Stiftung zeigt, dass die meisten Betriebsvereinbarungen in öffentlichen Krankenhäusern abgeschlossen wurden. Im Allgemeinen zeigen die Betriebs- und Betriebsvereinbarungen keine besondere Tendenz, sich den Herausforderungen der Branche zu stellen, sondern befassen sich mit einem breiten Themenspektrum. Sie regeln Arbeitszeitkonten, Ausbildung, Rekrutierung von Auszubildenden, Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz, Konfliktlösungspraktiken oder Gleichstellung der Geschlechter. Eine beträchtliche Anzahl von Vereinbarungen betrifft den Datenschutz, den Schutz bei der Videoüberwachung und den Schutz der Freizügigkeitsrechte im Falle von Auslagerung und Privatisierung. Migration oder Arbeitskräftemobilität sind weder tarifvertraglich noch durch Betriebsvereinbarungen betroffen. Die folgenden Arbeitgeberorganisationen, die auf nationaler Ebene tätig sind, schließen Tarifverträge ab. Reformen im Gesundheitswesen und im Sozialwesen haben zu einem Rückgang der öffentlichen Krankenhäuser geführt, während die Zahl der privaten Anbieter zugenommen hat. Der öffentliche Gesundheitssektor unterliegt Vereinbarungen über mehrere Arbeitgeber, aber im privaten Sektor sind selbst Vereinbarungen mit nur einem Arbeitgeber schwer zu erreichen. Bis zum Sommer 2010 wird ein Mindestlohn die wachsende Zahl von Hilfspflegekräften in der Privatwirtschaft abdecken.

Der prominenteste Streik in den vergangenen fünf Jahren war ein Streik der Krankenhausärzte, den der Marburger Bund (MB) 2006 (DE0607019I) organisierte. Im selben Jahr streikten Tausende von Krankenschwestern in kommunalen Krankenhäusern in mehreren Regionen, um Forderungen der Arbeitgeber nach einer Verlängerung der Wochenarbeitszeit (DE0605019I) entgegenzuwirken. Zu den Krankenschwestern gesellten sich Kollegen an Universitätskliniken, die im Streit um einen neuen Tarifvertrag für beschäftigte Staatsbedienstete auf Landesebene (DE060629I) austraten. Seitdem sind Pflegekräfte erfolgreich an großen Warnstreiks sowohl auf Kommunal- als auch auf Landesebene beteiligt. Hinzu kommt, dass es immer mehr Streitigkeiten auf Unternehmensebene gibt. Ver.di war 2009 in mehr als 20 Tarifkonflikte für private Krankenhäuser, Pflegeheime, Kindertagesstätten und ähnliche Einrichtungen verwickelt. Der Tarifvertrag in den Ländern ist besonders bemerkenswert, weil er die Beschäftigten in Niedriglohngruppen besonders berücksichtigt und auch zahlreiche strukturelle Verbesserungen bewirkt. Das Ergebnis entspricht in etwa einer Erhöhung der Lohnskalen um 8 % und strukturellen Verbesserungen, was letztlich weitere 1 % bedeutete (”8 + 1%”). Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass sich der Zeitraum der Erhöhungen über 33 Monate (2,75 Jahre) erstreckt.

Erstmals hat die TVöD-Pflege 2010 eine Vorruhestandsregelung für Pflegekräfte erreicht. Sie ist auf 2,5 % des Personals einer Einrichtung beschränkt. In der Vereinbarung von 2010 wird auch das weitverbreitete Problem der Entlassung nach der beruflichen Erstausbildung thematiert. Er fordert die Arbeitgeber auf, Lehrlinge mindestens 12 Monate nach Abschluss ihrer Ausbildung einzustellen. Diese Regelung umfasst Verwaltungspersonal, erstreckt sich aber nicht auf Pflegepersonal. Der 2009 von Arbeitgeberverband Pflege und DHV/medsonet – seit dem 1. August 2010 durch einen branchenmäßigen Mindestlohn übergeordnete Tarifvertrag für Hilfspflegekräfte – hat ausschließlich ein Grundgehalt geregelt.